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Shopify-Aktionäre stimmen Aktiensplit und „Gründeraktien“ zu

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Aktionäre von Shopify Inc. (GESCHÄFT), das in Kanada ansässige E-Commerce-Unternehmen, stimmte auf der Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 7. Juni für zwei wichtige Vorschläge. Am wichtigsten ist, dass sie die Erhöhung des Stimmrechts des Gründers und Chief Executive Officer (Vorsitzender) Tobi Lütke. Dadurch behält er sein Stimmrecht, solange er im Unternehmen ist. Unabhängig davon genehmigten die Aktionäre auch ein 10-für-1 Aktiensplit.

Die zentralen Thesen

  • Die Aktionäre haben einem Aktiensplit im Verhältnis 10:1 zugestimmt.
  • Shopify wird am 29. Juni auf Split-bereinigter Basis mit dem Handel beginnen.
  • Die Aktionäre stimmten auch einem Vorschlag zu, CEO Tobi Lütke "Gründeraktien" zu geben.
  • Diese Anteilsklasse besteht aus nicht übertragbaren Anteilen, die sicherstellen, dass er 40 % der Stimmrechte im Unternehmen behält.

Neue Anteilsklasse „Gründer“.

Die auf der Versammlung beschlossene neue Corporate-Governance-Struktur gewährt Lütke nicht übertragbare "Gründeraktien". Die Gründungsaktien erhöhen das Stimmrecht von Lütke auf 40 %. Am 31. März hatte er ein Stimmrecht von ungefähr 34 %. Lütke wird diese Anteile behalten, solange er Shopify weiterhin als Vorstandsmitglied, Executive Officer oder Berater dient.

Unter der bisherigen Struktur war die Kontrolle von Lütke über das Unternehmen bedroht, wenn der Anteil der Aktien der Klasse B jemals unter 5 % der gesamten ausstehenden Aktien fiel. Diese Anteile würden dann automatisch in Anteile der Klasse A umgewandelt. Dies würde bedeuten, dass jede Ausgabe neuer Aktien das Stimmrecht von Lütke verringern würde.

Der Zweck der Gründeraktien von Shopify besteht darin, Anreize für ein langfristiges Engagement von Lütke im Unternehmen zu schaffen. In einer Pressemitteilung vor der Abstimmung sagte Shopify, dass Lütke in den sieben Jahren seit seinem Börsengang einen erheblichen Shareholder Value geliefert hat (Börsengang) im Jahr 2015. Die Gewährung von Gründeraktien setzt voraus, dass er eine aktive Rolle im Unternehmen behält, mit dem Ziel, langfristig mehr Shareholder Value zu schaffen.

Aktiensplit

Die Aktionäre von Shopify stimmten auch für einen Aktiensplit der Klassen A und B des Unternehmens im Verhältnis 10 zu 1, der nach Angaben des Unternehmens nichts mit der Abstimmung über die Gründeraktien zu tun hatte. Die Aufteilung musste von zwei Dritteln der Gesamtaktionäre von Shopify genehmigt werden. Außerdem war mindestens eine Mehrheit der Stimmen der Aktionäre erforderlich, mit Ausnahme von Lütke und seinen verbundenen Unternehmen und Mitarbeitern.

Nach Geschäftsschluss am 22. Juni 2022 eingetragene Aktionäre erhalten nun neun zusätzliche Anteile der Klasse A oder B für jede einzelne Aktie, die nach Geschäftsschluss am 28. Juni gehalten wird. Shopify wird den Handel auf splitbereinigter Basis am 29. Juni 2022 aufnehmen. Der Preis der Aktien wird entsprechend der gestiegenen Aktienanzahl nach unten angepasst. Der Aktiensplit soll die Erschwinglichkeit der Aktien von Shopify verbessern.

Während die Aktien von Shopify in den sieben Jahren seit dem Börsengang stark gestiegen sind, haben sie im vergangenen Jahr eine Gesamtrendite von -69,3 % erzielt.

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