CFPB bekämpft Junk-Gebühren, die von Inkassounternehmen erhoben werden
Das Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat ein Gutachten veröffentlicht, das auf „Pay-to-Pay“-Gebühren abzielt, die Inkassounternehmen den Verbrauchern in Rechnung stellen. Die Bundesagentur sagt, dass rechtswidrige Inkassounternehmen versucht haben, das Schweigen in der Klage auszunutzen Gesetz, nennen sie Convenience-Gebühren und verwenden Zahlungsabwickler von Drittanbietern, die einen Kickback für die bieten Agenturen.
Die zentralen Thesen
- Die CFPB hat sich gegen "Bequemlichkeitsgebühren" ausgesprochen, die von Inkassounternehmen für bestimmte Zahlungsmethoden erhoben werden.
- Die Bundesbehörde argumentiert, dass die Gebühren nicht im Gebührenumfang des Fair Debt Collection Practices Act (FDCPA) enthalten seien.
- Die Agentur befasst sich auch mit der Beziehung einiger Inkassobüros zu Drittanbietern von Zahlungsabwicklungen.
CFPB stellt klar, welche Inkassogebühren legal sind und welche nicht
Inkassounternehmen spielen laut CFPB eine wichtige Rolle im Ökosystem der Verbraucherfinanzierung, aber Inkassobüros sind bei der Festlegung der Gebühren, die sie Kunden in Rechnung stellen können, immer noch an das Gesetz gebunden.
Die Bundesbehörde hat insbesondere rechtswidrige Inkassounternehmen ausgerufen, die für bestimmte Zahlungsmethoden wie Online- und Telefonzahlungen eine Bequemlichkeitsgebühr erheben.
Das Beratungsgutachten des CFPB bekräftigt, dass die einzigen Gebühren, die Inkassobüros erheben dürfen, die Gebühren sind, die durch das ursprüngliche Darlehen genehmigt wurden. Infolgedessen sind die „Pay-to-Pay“-Gebühren, wie die CFPB sie nennt, oft illegal und benachteiligen sowohl Verbraucher als auch gesetzestreue Inkassounternehmen.
Darüber hinaus hat die CFBP die Rolle von Drittzahlungsabwicklern, die von Inkassounternehmen eingesetzt werden, klargestellt und erklärt Es stellt eine Verletzung des FDCPA dar, wenn Inkassounternehmen Schmiergelder von Zahlungsabwicklern erhalten, die möglicherweise nicht autorisierte Gebühren erheben Honorare.
Mit der gutachterlichen Stellungnahme bestätigt die Bundesanstalt: Nur weil das Bundesrecht eine Gebühr nicht ausdrücklich verbietet, heißt das noch lange nicht, dass sie erlaubt ist. Inkassogebühren müssen Inkassogebühren ausdrücklich ermächtigt werden, sie zu erheben.