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Anlageausschüsse: Aufgaben und Verantwortlichkeiten

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Da die Sponsoren von Altersvorsorgeplänen einer zunehmenden behördlichen Prüfung unterzogen werden, Treuhänder Verantwortlichkeiten bei der Verwaltung des Planvermögens spielen Anlageausschüsse eine wichtigere Rolle im Anlageentscheidungsprozess. Obwohl die Gesetz über die Sicherheit des Arbeitnehmerrenteneinkommens von 1974 (ERISA) dies nicht erfordert, gilt die Einrichtung eines Anlageausschusses als solide Risikomanagementstrategie für Plansponsoren, die den größten Teil der treuhänderischen Verantwortung tragen müssen.Durch die Einrichtung eines Anlageausschusses können sich Plansponsoren besser auf die wesentlichen Themen konzentrieren, die sich auf die Planteilnehmer auswirken.

Einrichtung eines Anlageausschusses

Der Plansponsor richtet einen Investitionsausschuss ein, indem er eine Satzung erstellt, in der detailliert beschrieben wird, wie die Ausschussmitglieder ausgewählt werden. In der Charta sollte der Zweck des Ausschusses angegeben werden, der darin besteht, einen formellen Prozess zur Verwaltung der Anlagestrategie des Plans einzurichten. Es legt auch die Rollen und Verantwortlichkeiten der Mitglieder und die Anforderungen für die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft fest. Die Satzung kann bestimmen, welche Ausschussmitglieder stimmberechtigte Mitglieder sind, die treuhänderische Aufgaben übernehmen und welche nicht stimmberechtigte Mitglieder sind, die nicht als Treuhänder gelten.



Rollen und Verantwortlichkeiten von Ausschussmitgliedern

Erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse: Die Ausschussmitglieder müssen über die ERISA-Vorschriften und ihre treuhänderischen Pflichten informiert werden. Die Mitglieder sollten die im Plandokument beschriebenen Verfahren zur Verwaltung des Planvermögens, einschließlich der Anlagestrategie des Plans, genau kennen. Die Mitglieder brauchen nicht unbedingt einen Anlagehintergrund, aber sie sollten sich verpflichten, das zu lernen, was sie wissen müssen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Es liegt in der Verantwortung der Ausschussmitglieder, über Änderungen der ERISA-Bestimmungen und rechtlichen Entscheidungen, die sich auf die Verwaltung des Plans auswirken, auf dem Laufenden zu bleiben.

Entwickeln Sie eine Erklärung zur Anlagepolitik: Erstelle ein Erklärung zur Anlagepolitik (IPS) eine Anlagephilosophie und Anlagestrategie enthalten. Due-Diligence-Verfahren zur Auswahl und Überwachung von Anlageoptionen sollten gut formuliert sein. Das IPS sollte Benchmarks zur Messung der Planleistung enthalten. Es sollte auch ein Verfahren zur Auswahl und Bewertung von Anlageverwaltern sowie Bewertungskriterien und Verfahren für deren Ersetzung umfassen. Das IPS sollte jährlich überprüft werden, um etwaige Inkonsistenzen im Planmanagement zu berücksichtigen.

Bewertung der Anlageperformance: Vergleichen Sie die Leistung des Plans mit Benchmarks im IPS. Suchen Sie nach Änderungen im Anlageverwaltungsteam, Anlagestil, Gebühren oder Ausgaben und verwaltetes Vermögen (AUM), um festzustellen, ob alle noch mit dem Anlageziel und den Parametern des Plans übereinstimmen.

Finanzkennzahlen überprüfen: Die Finanzgeschäfte des Plans sollten mindestens einmal jährlich mit einem Bericht für den Vorstand des Unternehmens überprüft werden.

Regelmäßige Treffen abhalten: Die meisten dieser Verantwortlichkeiten und Funktionen werden in den Sitzungen des Anlageausschusses wahrgenommen, die zwei- bis viermal im Jahr stattfinden sollten. Alle relevanten Daten, einschließlich des Berichts des Planberaters, sollten den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung zusammen mit einer Tagesordnung zur Verfügung gestellt werden.

Alles dokumentieren: Eine der Hauptaufgaben des Anlageausschusses besteht darin, nachzuweisen, dass bei der Entscheidungsfindung ein umsichtiges Verfahren vorhanden ist und befolgt wird. Dies geschieht durch eine detaillierte Dokumentation der Sitzungsaktivitäten und getroffener Entscheidungen. Der Ausschuss sollte eine treuhänderische Prüfungsakte mit allen anlagebezogenen Unterlagen beifügen.

Verantwortung übernehmen: Alle diese Verantwortlichkeiten und Pflichten sollten von jedem Ausschussmitglied anerkannt und akzeptiert werden. Ausschussmitglieder müssen sich bewusst sein, dass Unwissenheit oder schlechte Kommunikation sie nicht von jeglicher treuhänderischen Haftung entbinden können, und Die ERISA-Regeln und -Vorschriften dienen dem Schutz der Planteilnehmer, nicht der Ausschussmitglieder oder des Plansponsors. Die letztendliche Verantwortung des Plansponsors und des Anlageausschusses besteht darin, die Interessen des Plans zu schützen Teilnehmer, die durch die Erstellung des bestmöglichen Plans und dessen Verwaltung durch den höchsten Treuhänder erreicht werden kann Standards.

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